Nicht jede Spielersperre geht vom Betroffenen selbst aus. Wenn jemand die Kontrolle über sein Spielverhalten verliert, sich selbst aber nicht sperren lässt, kann eine Fremdsperre der entscheidende Schritt sein. Sie wird nicht von der spielenden Person beantragt, sondern von außen veranlasst. Rechtsgrundlage ist auch hier OASIS, die bundesweite Spielersperrdatei, die seit dem 1. Juli 2021 für alle lizenzierten Anbieter verbindlich ist. Dieser Ratgeber erklärt, wer eine Fremdsperre auslösen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie lange sie wirkt.

Was eine Fremdsperre von der Selbstsperre unterscheidet

Bei der Selbstsperre trägt sich eine Person freiwillig in die Datei ein. Die Fremdsperre dagegen wird durch Dritte angestoßen, in erster Linie durch die Anbieter selbst. Ein lizenziertes Online-Casino oder eine Spielhalle ist gesetzlich verpflichtet, eine Person zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder das Spielen mit Einsätzen erkennbar werden, die in keinem Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten stehen. Die Mitarbeiter sind angehalten, auf solche Warnzeichen zu achten und nicht wegzusehen.

Der wesentliche Unterschied liegt also im Auslöser. Die Wirkung ist dagegen dieselbe wie bei jeder anderen Sperre: Der Eintrag gilt anbieterübergreifend und schließt die betroffene Person von allen legalen Glücksspielangeboten in Deutschland aus. Wie das zentrale System dahinter funktioniert, ist unter Was ist OASIS im Detail beschrieben.

Welche Rolle Angehörige spielen

Angehörige können eine Fremdsperre nicht per Unterschrift allein durchsetzen, wie es der Betroffene bei der Selbstsperre kann. Ihr Weg führt in der Praxis über den Anbieter oder über eine Beratungsstelle. Wer beobachtet, dass ein Partner, ein Kind oder ein Elternteil das Spiel nicht mehr im Griff hat, kann den betreffenden Anbieter auf die Situation hinweisen und um Prüfung bitten. Der Anbieter geht dem Hinweis nach und veranlasst bei begründetem Verdacht die Sperre.

Hilfreich sind dabei konkrete Beobachtungen: hohe und häufige Einzahlungen, Geldnöte, der Rückzug aus dem sozialen Umfeld oder das Verheimlichen des Spielens. Je nachvollziehbarer die Anhaltspunkte, desto eher lässt sich eine Fremdsperre begründen. Auch Beratungsstellen können in dieser Phase eine wichtige Rolle übernehmen, weil sie einordnen helfen, ob die Beobachtungen für einen Sperrantrag ausreichen, und weil sie den Kontakt zum Anbieter sachlich begleiten. Ein ruhiges, dokumentiertes Vorgehen ist dabei meist wirksamer als ein Vorstoß im Streit. Angehörige sollten sich außerdem selbst Unterstützung suchen, denn eine Spielsucht belastet das gesamte Umfeld. Der Themenbereich Verantwortungsvolles Spielen fasst zusammen, welche Schutzmechanismen es gibt und wie sie ineinandergreifen.

Voraussetzungen und Dauer

Eine Fremdsperre setzt einen sachlichen Grund voraus. Sie darf nicht willkürlich verhängt werden, sondern nur, wenn belastbare Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen. Der Anbieter dokumentiert die Gründe und trägt die Sperre über das System ein, das vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet wird. Die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale.

Die Fremdsperre dauert mindestens ein Jahr und damit deutlich länger als die Selbstsperre mit ihren drei Monaten. Auch sie endet nicht von selbst. Nach Ablauf der Mindestfrist bleibt der Eintrag bestehen, bis er auf Antrag und nach einem geregelten Verfahren aufgehoben wird. Diese Konstruktion sorgt dafür, dass eine Sperre nicht unbemerkt ausläuft und der Schutz über die akute Phase hinaus wirkt.

Die Sperre wirkt über alle Glücksspielarten hinweg

Ein Punkt, der Angehörige oft überrascht: Der OASIS-Eintrag beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Online-Casino. Er greift bundesweit über alle regulierten Glücksspielformen hinweg, also auch in Spielhallen, Spielbanken und beim Sportwettenanbieter vor Ort. Die gesperrte Person wird am Tresen ebenso abgewiesen wie beim Login. Das schließt Ausweichbewegungen aus, bei denen jemand vom gesperrten Online-Konto einfach in die nächste Spielhalle wechselt, und macht die Fremdsperre gerade in akuten Phasen wirksam.

Warum der Schutz nur bei lizenzierten Anbietern greift

So wie jede OASIS-Sperre wirkt auch die Fremdsperre nur dort, wo der Abgleich mit der Datei Pflicht ist, also bei Anbietern mit deutscher Lizenz. Betreiber ohne Erlaubnis der GGL prüfen die Sperrdatei nicht und lassen gesperrte Personen weiterspielen. Solche Angebote sind in Deutschland illegal und bieten keinen Spielerschutz. Sie sind damit das Gegenteil einer Lösung. Für Betroffene und ihre Angehörigen bleibt der verlässliche Weg deshalb, sich auf lizenzierte Anbieter zu beschränken oder das Spiel ganz zu beenden.

Wer für sich oder einen Angehörigen Unterstützung sucht, sollte sie annehmen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berät kostenlos und anonym unter 0800 1 372 700. Weiterführende Angebote finden sich auf bzga.de und check-dein-spiel.de.